Testamentsspenden |
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Eine testamentarische Verfügung hilft, unsere Natur- und Artenschutz-Projektarbeit zum Wohle der Artenvielfalt (Biodiversität) langfristig zu sichern. Ganz besonders die Fortführung bestehender und Lancierung neuer strategischer Artenschutz-Grossprojekte zum weitläufigen Erhalt von Lebensräumen wild lebender Tierarten in der Schweiz und an für Zugvogelarten wichtigen Regionen im Mittelmeerraum sind ohne testamentarische Verfügungen zugunsten unserer Stiftung nicht denkbar.
Im scharfen Wettbewerb mit Immobilien-Investoren, Maklern und Spekulanten hätten wir einige unserer kostenintensiven Landkaufförderungen für unsere Zugvogelschutzgebiete «Pantani Cuba & Longarini» und das «Geloi-Feuchtgebiet» in Sizilien ohne testamentarische Nachlässe schon bisher nicht derart konsequent und zeitnah verwirklichen können.
Unser ökologisch gepflegter Olivenbaumgarten mit altem Bauernhaus an unserer Lagune Pantano Cuba © SPA
Mit Ihrer testamentarischen Verfügung stärken Sie unsere finanzielle Verhandlungsposition für den Kauf wichtiger Grundstücksflächen zugunsten der vielerorts bedrohten Vielfalt wildlebender Tierarten und ganz besonders für die Landkaufförderung von überlebenswichtigen Rast- und Nahrungsplätzen unserer Zugvögel entlang der zentralen Vogelzugroute in der Schweiz und Südeuropa.
Für die als gemeinnützig anerkannte Stiftung Pro Artenvielfalt fällt in den meisten Kantonen der Schweiz keine Erbschaftssteuer an – Ihr Erbe kommt daher ungeschmälert dem Schutz der Artenvielfalt und deren Lebensräumen zugute!
Es gibt zwei Wege, Ihren «letzten Willen» in die Tat umzusetzen und Ihrem testamentarischen Willen zum Erfolg zu verhelfen:
Ihr eigenhändiges Testament muss handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Auch Datum und Ort der Testamentsabfassung müssen in dem Testament angegeben sein. Besonders wichtig ist die Hinterlegung Ihres Testaments an einer Stelle oder bei einer Person oder einer Institution (Notariat/ Rechtsanwaltskanzlei/ Gemeindeverwaltung/ Erbschaftsamt/ Bezirksgericht), die ein Auffinden Ihres Testaments im Falle Ihres Ablebens sicherstellt. Das eigenhändige Testament ist ein zeit- und kostensparender Weg, birgt aber die Gefahr von juristischen Ungenauigkeiten, die im Streitfall Ihren letzten Willen anfechtbar machen.
Das mit einem Notar abgefasste und möglichst dort im Notariat auch hinterlegte Testament bietet Ihnen ein Höchstmass an Sicherheit. Ein mit dem Erbrecht vertrauter Notar oder Rechtsanwalt bewahrt Sie vor Formfehlern und sorgt dafür, dass alles seine unumstössliche Richtigkeit hat. Die fachlich umfassende Notar- oder Rechtsanwalt-Beratung kostet Gebühren, die sich an dem Wert des Nachlasses bemessen.
Die Stiftung Pro Artenvielfalt bietet Ihnen zum Thema Testament eine umfangreiche Ratgeber-Broschüre an. Die ersetzt nicht den Gang zu einem Notar, gibt Ihnen aber einen kompakten Überblick, worauf Sie achten sollten. Die Testaments-Broschüre können Sie bei uns kostenfrei telefonisch (061 311 02 01) oder per E-Mail (testamente@stiftung-pro-artenvielfalt.ch) anfordern.
Mit Ihrer testamentarischen Verfügung zum Wohle und dem Schutz der Natur und ihrer wunderbaren Artenvielfalt hinterlassen Sie in dieser Welt nachhaltige und wertvolle Spuren.
Winterniederschläge im Süden Siziliens haben unserem Feuchtgebiet in der Ebene von Gela wieder neues Leben eingehaucht. Und somit sind auch die an Gewässer gebundenen Zugvogelarten schnell wieder zurück... mehr Informationen
Die Zerstörung von Hochstammobstgärten zur Intensivierung der Landwirtschaft von 1950 bis 1970 gelten als Hauptgrund dafür, dass der Steinkauz in unserem Land an den Rand des Aussterbens gedrängt wurde. Übriggeblieben ist nur noch eine kleine stark zersplitterte Steinkauz-Population, die wir mit diesem Projekt fördern möchten... Zum Projekt
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