Über uns: Dokumente & Daten |
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Die finanziellen Mittel für die Verwirklichung der statutengemässen Stiftungsarbeit, insbesondere für unsere anspruchsvollen Artenschutzprojekte und die auf Jahre angelegte Zugvogelschutzkampagne «STOP dem Vogelmord», generiert die Stiftung über regelmässig verschickte Spendenprojekt- Informationsaussendungen (Mailings).
Die durch Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung vom 06. Oktober 2011 als selbstständige Stiftung nach schweizerischem Zivilgesetzbuch errichtete Stiftung Pro Artenvielfalt wurde nach Ausfertigung der Stiftungsurkunde in das eidgenössische Stiftungregister aufgenommen und ist als gemeinnützig anerkannt in der Schweiz.
Die Stiftung Pro Artenvielfalt Schweiz wurde am 10. Oktober 2011 im Handelsregister des Kantons Basel-Stadt mit der HR-Nummer CH-270.7.003.096-3 und der UID CHE- 404.478.621 eingetragen.
Zum Schutz der anerkannten Stiftung, der Stiftungsarbeit und der Stiftungsprojekte sind der Stiftungsname, die meisten Projektkonzept-Namen und Logo-Varianten als Wort-/Bild-Marken beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum in Bern eingetragen und besitzen damit Markenschutz in der Schweiz. Die eingetragenen Wort-/Bild-Marken werden kraft Lizenz mit der deutschen Schwesterstiftung gleichen Namens verwendet.
Die Arbeit der Stiftung Pro Artenvielfalt unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen wie z. B. der jährlichen Prüfung der betriebswirtschaftlichen Jahresrechnung und der Bilanz durch eine externe Revisionsstelle und einer anschliessenden Kontrolle dieser Unterlagen inklusive ausführlichem Tätigkeitsbericht durch die Eidgenössische Stiftungsaufsicht (ESA), welche dem Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements des Inneren (EDI) angegliedert ist.
Die Stiftung Pro Artenvielfalt Schweiz (UID CHE-404.478.621) ist durch aktuellen positiven Prüfbericht des EDI vom 17.03.2025 als ihren gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt. Spenden an die SPA/CH sind in den meisten Kantonen der Schweiz steuerlich absetzbar.
Um unsere statutengemässen gemeinnützigen Projekte für den Schutz und Erhalt wildlebender Tierarten, der Artenvielfalt und ihrer natürlichen Lebensräume wirkungsvoll realisieren zu können, sind wir auf Spenden naturliebender Förderinnen und Förderer angewiesen. Testamentarische Verfügungen (Nachlässe) stärken unsere Liquidität zur Finanzierung auch umfangreicher, auf mehrere Jahre angelegte Artenschutzprojekte.
Ihre Spende, egal ob 20, 35, 50 oder sogar 75 Franken, hilft uns bei der Realisierung dringender Artenschutzprojekte in der Schweiz und im europäischen Ausland.
Nach den geringen Vogelfang- und Jagdaktivitäten zypriotischer Vogelwilderer während der von uns überwachten Zugvogel-Überwinterungszeit, berichten unsere Vogelschützerinnen und Vogelschützer jetzt nach 3 Wochen Zypern-Frühjahrs-Vogelschutzcampeinsatz von unerwartet starken Vogelfangaktivitäten an der Vogelwilderer-Front entlang der Südküste Zyperns... mehr Informationen
Mehrere Freiwillige sind erneut bereit, sich in unseren Vogelschutzcamps im Mittelmeerraum während des Frühjahrszuges gegen den illegalen Fang und die illegale Jagd von Vögeln zu stellen ... Zum Projekt
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