Klartext |
---|
|
Ja. Die Stiftung Pro Artenvielfalt, Schweiz (SPA/CH) ist eine selbstständige Stiftung und wurde am 06. Oktober 2011 im Sinne von Art. 80 ff. ZGB beurkundet in Basel errichtet und unterliegt der Prüfung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht (ESA) in Bern.
Die SPA/CH firmiert auf Basis einer Lizenz ihrer deutschen Schwesterstiftung (SPA/DE) unter dem identen Stiftungsnamen und nutzt für die Schweiz auch die identen Wort-/Bildmarken.
Die Stiftung Pro Artenvielfalt Schweiz wurde nach notarieller Beglaubigung in das eidgenössische Stiftungsverzeichnis aufgenommen und am 10. Oktober 2011 in das Handelsregister des Kantons Basel aufgenommen. Seitdem ist unsere Stiftung in den meisten Kantonen der Schweiz als gemeinnützig anerkannt. Das bedeutet, dass die Stiftung Pro Artenvielfalt Schweiz nicht gewinnorientiert sondern uneigennützig für den Erhalt der biologischen Vielfalt arbeitet. Durch den «Gemeinnützigkeitsstatus» sind Zuwendungen an die SPA/CH in den meisten Kantonen der Schweiz vom steuerbaren Vermögen abzugsfähig und unsere Stiftung unterliegt einer verminderten Steuerlast.
Zweck unserer gemeinnützigen Organisation gemäss Stiftungsurkunde:
Am wirkungsvollsten können Sie unsere statutengemässe Stiftungsarbeit und unsere wirkungsvollen Natur- und Artenschutzprojekte mit einer regelmässigen Spende unter Nutzung der QR-Einzahlungsscheine unterstützen. Die senden wir in monatlichen Abständen an unsere bestehenden Unterstützer.
Sie können aber an Ihrem Bank-/Postschalter oder über das Portal Ihres Online-Bankings auch einen Dauerauftrag einrichten. Ihren Dauerauftrag können Sie jederzeit und eigenständig stornieren oder den gewählten Spendenbetrag anpassen. Regelmässige Spenden schaffen uns finanzielle Planungssicherheit. Die ermöglicht es uns, unsere Wildtierschutzprojekte noch konkreter und vorausschauender zu planen oder – wenn nötig – kurzfristig realisieren zu können.
Das Einrichten eines Dauerauftrags hat auch für Sie Vorteile:
Zum Einrichten eines Dauerauftrags verwenden Sie bitte folgende Nummer unseres Spendenkontos:
PostFinance
CH98 0900 0000 6069 9120 8
Für unsere Spendenaufrufe mittels Postsendung verwenden wir unsere QR-IBAN: CH49 3000 0001 6069 9120 8. Die QR-IBAN ist in Verbindung mit der im QR-Code des Einzahlungsscheins hinterlegten Referenznummer direkt mit dem Thema des Briefes verbunden, dem der QR-Einzahlungsschein beiliegt.
Unsere IBAN für manuelle Einzahlungen ohne den QR-Einzahlungsschein mit Referenznummer lautet IBAN: CH98 0900 0000 6069 9120 8. Diese Nummer wird oft in den Beilagen als Alternative zu unseren Spendenbriefen mit QR-Einzahlungsschein genannt.
Die Spenden über den QR-Einzahlungsschein werden automatisch verbucht, wodurch Zeit und Kosten gespart und Fehlbuchungen vermieden werden. Wir empfehlen diese Variante.
Sie können sich gerne bei einem Besuch vor Ort davon überzeugen, was Ihre Spende an die Stiftung Pro Artenvielfalt für die Artenvielfalt und deren Lebensräume bewirkt.
Für ein erstes Kennenlernen unserer Stiftungsprojekte finden Sie detaillierte Projektinformationen auf den Projektseiten unserer Homepage. Für besonders grossherzige Spenderinnen und Spender und für Zustiftende organisieren wir auch persönliche Vor-Ort-Besichtigungstermine.
Aktuell (Stand 2024) verzichten wir bewusst auf die Beantragung und Führung eines externen Spendensiegels.
Die Gründe dafür:
Stiftungen haben in der Schweiz per gesetzlichen Regelungen keine Mitglieder. Nicht existierende Mitgliedschaften bedeuten zugleich auch fehlende Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen. Wenn Sie sich also als privater oder unternehmerischer «Nothelfer für bedrohte Tierarten» und deren Lebensräume aktiv in unsere Projektarbeit einbringen wollen, freuen wir uns über Ihre finanzielle Unterstützung durch Überweisung einer Spende auf unser Spendenkonto CH98 0900 0000 6069 9120 8 oder unter Nutzung unserer Online-Spenden-Möglichkeiten über unsere Homepage.
Als Stiftung setzen wir uns ganz besonders auch für den Erhalt und den Schutz von Zugvögeln und die Vogelwelt ein. Wir wissen, dass Katzen neben Hunden zu den beliebtesten Haustieren gehören und viele Menschen ihre Katze als besten Freund wertschätzen.
Obwohl Katzen bereits seit Jahrtausenden vom Menschen domestiziert wurden, haben sie ihren Jagdinstinkt nicht verloren. Fakt ist, dass freilaufende Hauskatzen jagen und dabei Singvögel und kleine Säugetiere fangen und töten. Dies führt oftmals zu Konflikten zwischen Katzenfreunden und Vogelfreunden resp. Naturliebhabern. Trotzdem ist keine Vogelart bekannt, die ausschliesslich durch freilaufende Hauskatzen vom Aussterben bedroht ist. Streunerkatzen sind allerdings ein noch grösseres Problem, weil sie nicht regelmässig von Menschen gefüttert werden und noch ausgiebiger jagen, auch Reptilien, Tag- und Nachtfalter oder Libellen. Wenn Sie Streuner in ihrem Quartier feststellen, ist es wichtig, dass Sie diese melden. So können Sie einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz leisten und dem Streunertier helfen. Sollten Sie selbst Katzenhalter sein und ihre Katze ist ein Freigänger, kann es hilfreich sein, dornige Gewächse in der Umgebung zu pflanzen, diese werden von den Katzen und anderen Fressfeinden gemieden und können sichere Unterschlupfe oder gar Brutplätze für die Vögel darstellen. Es hilft auch den natürlichen Jagdtrieb ihrer Katze zu reduzieren, wenn Sie sich viel mit ihr beschäftigen und spielen.
Die auf grossen strukturarmen Agrarflächen industriell praktizierte Landwirtschaft und monostrukturierte Wirtschaftswälder machen Gärten und Grünanlagen im Siedlungsraum zu immer wichtiger werdenden Lebensräumen für unsere heimischen Singvögel. In diesen Lebensräumen die negativen Auswirkungen von Katzen auf Vögel zu reduzieren, muss unser aller gemeinsames Ziel sein. Wie das gelingen kann, erfahren Sie hier in unserem Leitfaden für Katzen- und Vogelliebhaber.
Per 1. Januar 2024 hat die Post erneut die Kosten für Briefsendungen und weitere Dienstleistungen stellenweise stark angehoben und mit weiteren Erhöhungen ist zu rechnen. Viele unserer Unterstützerinnen und Förderer schätzen den stellenweise schon über ein Jahrzehnt andauernden Austausch auf dem Postweg mit uns. Dies möchten wir auch so beibehalten, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes gewünscht wird. Um unsere Arbeit im direkten Artenschutz jedoch gewohnt effizient erledigen zu können, bieten wir nun auch die Möglichkeit an, unsere Verdankungen per E-Mail zu erhalten, so können wir Porti einsparen. Wenn Sie die Möglichkeit haben und dies unterstützen möchten, können Sie uns gerne Ihre E-Mail-Adresse an info@stiftung-pro-artenvielfalt.ch mitteilen. Die monatlichen Spendenprojekt-Informationen versenden wir weiterhin mit der Schweizerischen Post, aber auch gelegentlich mit dem günstigeren Zusteller Quickmail (wenn es die Gebietsabdeckung von Quickmail zulässt) mit Hauptsitz in St. Gallen. Wir freuen uns darauf, auch bei sich verändernden Kommunikationswegen zukünftig im Austausch mit Ihnen zu stehen und unsere Biodiversität zu schützen!
(Stand 22. Februar 2024)
Unsere Stiftung lehnt die Trophäenjagd (Jagd wg. Fellen, Geweihen, Präparaten) grundsätzlich ab, verschliesst sich aber nicht pauschal einer Reduktionsjagd auf ausgesuchte Wildtierarten, die wegen der Beinahe-Ausrottung ihrer natürlichen Feinde (Wolf, Luchs, Bär, Wildkatze) durch uns Menschen zahlenmässig derart zugenommen haben, dass die Biodiversität und naturnahe Lebensräume Schaden nehmen, weil der Natur mancherorts der Raum zur Selbstregulierung fehlt und dieser mit stetig wachsender Bevölkerung auch nicht mehr zurückkommen wird. Jagd als Sport- und Freizeitaktivität lehnen wir grundsätzlich ab. Wir stellen uns klar gegen die Jagd auf wildlebende Hühnervögel, Waldschnepfen, präventive oder vereinfachte Abschüsse von Wölfen und weiteren heimischen Arten, deren Bejagung aus ökologischer Sicht nicht zu rechtfertigen ist.
Füchse, Marder, Biber, Eichelhäher und andere Rabenvögel sind ebenso wie Greifvögel wichtige Arten im Gefüge der Artenvielfalt und stehen daher unter gesetzlichem Schutz, der nicht aufgeweicht werden darf. Ausnahmen bedürfen einer gut begründeten Genehmigung und Information der Bevölkerung durch die für Naturschutz zuständigen Behörden vorab.
Streunende Katzen und Hunde sind besonders in selten gewordenen und bedrohten Biotopstypen ein sehr ernstes Problem. Solche Streuner-Populationen sollten immer Tierschutzorganisationen gemeldet werden, die diese einfangen, kastrieren und ggf. vermitteln dürfen, um so eine weitere Zunahme und Ausbreitung von streunenden Katzen und Hunden zu verhindern. So wird auch das Leid dieser verwilderten Tiere reduziert. Eine unkontrollierte Fütterung aus Tierliebe zu solchen Streunern ist auf emotionaler Ebene für uns nachvollziehbar, im Kontext des Artenschutzes aber selten haltbar und wir unterstützen ein solches Vorgehen eher nicht. Wenn Streuner an einer bestimmten Stelle und koordiniert gefüttert werden, um sie an den Menschen zu gewöhnen und dann einfacherer gefangen werden können für Impfungen und Kastrationen, kann das situativ jedoch auch gerechtfertigt sein. Die Situation sollte jedenfalls immer von Expertinnen und Experten genau bewertet werden.
Das diesjährige Zypern Herbst-Vogelschutzcamp ist am 28.11.2024 nach 81 Tagen Einsatz-Zeit und grossartigen Erfolgen im Kampf gegen den elenden tierquälerischen Vogelmord zu Ende gegangen. Rückblickend war es ein hartes und herausforderndes Vogelschutzcamp, das den ehrenamtlichen Vogelschützerinnen und Vogelschützern physisch und mental bis zur letzten Woche alles abverlangt hat... mehr Informationen
Unsere andauernden Vogelschutzcamp-Arbeit seit nun schon weit über zehn Jahre hat erfreuliche Ergebnisse gebracht. Jetzt gilt: «Dranbleiben»! Zum Projekt
PostFinance IBAN: CH98 0900 0000 6069 9120 8 BIC: POFICHBEXXX